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NORM EN 13241-1  

ABD Europe GmbH   AKTU. JUIN 2005.

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Implementierung der Europäischen Norm EN 13 241-1 vom 1 Mai 2005.
INSTALLATEUR, Welches sind die Grundlagen und Fallen dieser Norm ?

ACHTUNG dieser Artikel beruht auf UNSERER Interpretation der Norm.
Bitte beziehen Sie sich auf die offiziellen Texte.

Referenz, die als Grundlage für diesen Artikel gedient hat :
Die Webseite des Europäischen Verbandes der Hersteller von Türen
Die Webseite von APN Conseils, Ratschläge und Weiterbildung
IEC Norm in deutscher Sprache
Installationsanleitung des Herstellers CARDIN .
Site EBC (European Builders Confederation)
Kontrollgerät GTE KMG 2000 L
ABD Europe GmbH

 

WARNUNG
Das ganze Dokument setzt voraus, dass der Begriff des "Cascading" (Wasserfallprinzip) und dass die Überlegungen der EBC (Européen Builders Confederation) tatsächlich von dem Gesetzgeber berücksichtigt werden.
 

1. Ausnahme :
Das Material vom Typ "Bausatz in Baumärkten verkauft". Wenn der Hersteller klar angibt, dass sein Produkt auch von einer nicht fachkundigen Person installiert werden kann,scheint dieses Material, nicht von der Norm EN 13 241-1 betroffen zu sein.

2. DIE WICHTIGSTEN PUNKTE :
Die Norm EN 13 241-1 stützt sich auf eine Folge von 19 Einzelnormen !! , betrifft Türen, Portale, Gitter, Rolläden und Hebeschranken, die industriellen oder geschäftlichen Zwecken dienen oder bei Privathäusern oder Wohnanlagen eingesetzt werden und die manuell oder motorbetrieben sein können.
Die Norm ermöglicht allen, also Kunden, Herstellern, Installateuren, Verbrauchern, Kontrollorganismen und Versicherungen, eine einheitliche Referenz in ganz Europa zu haben : 
- Die Kriterien der Leistungsfähigkeit und Gegendrucks von Toranlagen.
- Die Kriterien für akkustische und thermische Isolation.
- Die Kriterien der Installation und der mechanischen und elektronischen Sicherheit.
- Die Verantwortlichkeit des Installateurs, die Kriterien zur Verwendung des Produktes.
- Die Terminologie und Definition der verwendeten Terme innerhalb der Norm.
- Die Definition der Versuche für die Rechtfertigung der obigen Leistungen.

Einige Punkte dieser Norm (vgl : EN 12453 5.1.1.6.f ; EN 12453 5.5.1.d ) verpflichten in einigen Fällen eine regelmässige Instandhaltung der Machine durchzuführen.

3. Die verschiedenen Akteure und ihre Verantwortlichkeiten.

 
DIE AKTEURE

 
 
DAS HANDELN

 
 
VERANTWORTLICHKEITEN

 
 
"DER HERSTELLER" :

 

 
 
 Hat die "MASCHINE" ganz oder auch nur zum Teil konstruiert
 

 
 
 Er liefert der Norm gemässes Material . Das Material wird mit der Kennzeichnung und allen nötigen Dokumenten geliefert, darunter auch das Zertifikat, Aufbauanleitung und Gebrauchsanweisung in der Sprache des Kunden.

 

 
"DER INSTALLATEUR" :

 
 
 
 Montiert und macht die "MASCHINE" funktionstüchtig
 

 
 
 Auch wennn er nicht der Lieferant des Materials ist, ist er verantwortlich für den sicheren Aufbau und das sichere Funktionieren der "MASCHINE".
Mindestens muss er in Falle des Anbringens einer Motorisierung bei einem breits bestehenden Portal :
- Überprüfen, ob alle Bestandteile der "MASCHINE" ein Zertifikat und ein Etikett tragen .
  - Die vom Hersteller gelieferten Montagehinweise beachten.
  - Nach der Einstellung der "MASCHINE",muss er erste Messungen durchführen mit einem dazu berechtigtem Kontrollgerät.
  - Er muss den Verwender für dem Umgang mit der neuen Maschine schulen und zudem dem Verwender die Gebrauchsanleitung übergeben sowie eine Anleitung zur Instandhaltung der Maschine geben

Der "INSTALLATEUR" hat eine Beratungspflicht :
Er hat seinen Kunden über Verpflichtung zur Kontrolle und Instandhaltung der Maschine zu informieren, was mindestens 2 Mal jährlich bei einigen Teilen der "MASCHINE" geschehen muss. Dieses wird bezeugt durch ein Dokument, welches der Kunde unterzeichnen muss und den "INSTALLATEUR" somit aus seiner Verpflichtung enthebt.

 
"DER VERWENDER" :
 
 
 
 Die Person, die die "MASCHINE" verwenden wird, ist der Verwender. Achtung der Kunde ist nicht immer derjenige, der die Maschine verwendet.
 

 
 
 Er muss die Gebrauchsanleitung beachten und ist verpflichtet mindestens alle 6 Monate eine eine Kontrolle durchführen zu lassen, die die sichere Instandhaltung der Maschine bescheinigt.


 


 
Die "MASCHINE" :
 
 
 
 

 
 
Ein motorisierter oder auch nicht motorisierter Schliessungsmechanismus ( eine Tür, Portal oder Barriere + Motorisierung + Antriebs- und Sicherheitsbestandteile), werden "MASCHINE" bezeichnet. Diese muss die Norm bezüglich verschiedener Kriterien beachten.
Eines der wichtigsten Kriterien ist der
"VERWENDUNGSTYP"
definiert hinsichtlich zweier Kriterien :
"DAS GEBIET" et "DER VERWENDER" *

 

PS : Eine nicht funktionsfähige Tür (die nicht in Bewegung ist) ist keine "MASCHINE".
* Gemäss unserer Interpretation der Norm, die nicht die Ausnahmen und Spezialfälle beachtet.

Verschiedene Stufen der Verantwortlichkeit des "INSTALLATEURS"
Beispiel : Installation eines neuen Garagentors mit einer Motorisierung.

1. FALL.
Die Tür ist ausgezeichnet mit einem Label .
Die Motorisation trägt eine Erklärung .
ES EXISTIERT eine Erklärung,
die bestätigt, dass diese Zusammenstellung von Tür und Motorisation getestet wurden und dass die "MASCHINE" also konform ist. .
"DER INSTALLATEUR" installiert, OHNE ÄNDERUNG des Materials, indem er die Montageanleitung befolgt, die von dem oder den "HERSTELLER (N)" geliefert wird. Dadurch wird seinerseits jegliches Risiko vermieden. Aufkleber mit festgelegten Symbolenwarnen vor weiteren Gefahren. Dabei ist es unmöglich jedem Risiko vorzubeugen.

"DER INSTALLATEUR" führt Kontrollen mit einem dazu befähigten und mit Zertifikat ausgezeichneten Werkzug durchund unterschreibt die Konformitätserklärung und übergibt schliesslich diese Dokumente dem "VERWENDER".

Der Kunde unterzeichnet eine Erklärung, dass er in die Betätigung der Maschine eingeführt wurde und dass er über die halbjährlich durchzuführende Kontrolle aufgeklärt wurde.
IN DIESEM 1. FALL ist allein "DER INSTALLATEUR" für die MONTAGE der "MASCHINE" verantwortlich.

 

2. FALL.
Die Tür trägt ein Label .
Die Motorisation trägt eine Erklärung .
ES EXISTIERT KEINE Erklärung,
die bescheinigen könnte, dass diese Zusammenstellung von Tür und Motorisierung getestet wurde.
"DER INSTALLATEUR" installiert das Material indem er die Montageanleitung beachtet, die von dem oder den "HERSTELLER (N)" geliefert wird. Dadurch wird seinerseits jegliches Risiko vermieden. Aufkleber mit festgelegten Symbolenwarnen vor weiteren Gefahren. Dabei ist es unmöglich jedem Risiko vorzubeugen.

"DER INSTALLATEUR" führt Kontrollen mit einem dazu befähigten und mit Zertifikat ausgezeichneten Werkzug durchund unterschreibt die Konformitätserklärung und übergibt schliesslich diese Dokumente dem "VERWENDER".

"DER INSTALLATEUR" verfasst eine Konformitätserklärung dieser neuen "MASCHINE".

Der Kunde unterzeichnet eine Erklärung, dass er in die Betätigung der Maschine eingeführt wurde und dass er über die halbjährlich durchzuführende Kontrolle aufgeklärt wurde.
IN DEM 2. FALL ist " DER INSTALLATEUR" für die Durchführung der Konformitätstests der Zusammenstellung Tür-Motorisierung und der Montage der "MASCHINE" verantwortlich.

 

3. FALL.
Die Tür entstammt einer Massenfabrikation und trägt daher kein Label .
Die Motorisierung trägt eine Erklärung .
ES EXISTIERT KEINE Erklärung,
die bescheinigen könnte, dass diese Zusammenstellung von Tür und Motorisierung getestet wurde.
"DER INSTALLATEUR" kontrolliert (unter Abwägung der Risiken) und begründet die zusätzlichen Risiken für das Funktionieren ("DIE MASCHINE").

"DER INSTALLATEUR" installiert das Material indem er die Montageanleitung beachtet, die von dem oder den "HERSTELLER (N)" geliefert wird. Dadurch wird seinerseits jegliches Risiko vermieden. Aufkleber mit festgelegten Symbolenwarnen vor weiteren Gefahren. Dabei ist es unmöglich jedem Risiko vorzubeugen.

"DER INSTALLATEUR" verfasst eine Konformitätserklärung der neuen "MASCHINE" (Zusammenstellung Tür und Motorisierung) und zeichnet diese mit einem Etikett aus. auf der Anlage.

"DER INSTALLATEUR" führt Kontrollen mit einem dazu befähigten und mit Zertifikat ausgezeichneten Werkzug durch und übergibt diese Dokumente dem "VERWENDER".

Der Kunde unterzeichnet eine Erklärung, dass er in die Betätigung der Maschine eingeführt wurde und dass er über die halbjährlich durchzuführende Kontrolle aufgeklärt wurde.
IN DIESEM 3. FALL ist "DER INSTALLATEUR" für die Konformitätserklärung der Zusammenstellung Tür-Motorisierung und der Montage der "MASCHINE" verantwortlich.

 

Die Tür entstammt einer einheitlichen Herstellung und trägt daher kein Label .
Die Motorisierung trägt eine Erklärung .
ES EXISTIERT KEINE Erklärung für die Produkte, die nicht dem Standard entsprechen
die bescheinigen könnte, dass diese Zusammenstellung von Tür und Motorisierung getestet wurde.
 
 INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR

Die Produkte aus Massenfertigung oder aus verschiedenen Einzelteilen,fallen nicht unter die Verpflichtung eine Erklärung oder eine Beschriftung zu tragen . Mögliche Entwicklung der Norm: hier Auf Anfrage European Builders Confederation

"DER INSTALLATEUR" kontrolliert (unter Abwägung der Risiken) und begründet die zusätzlichen Risiken für das Funktionieren ("DIE MASCHINE").

"DER INSTALLATEUR" installiert das Material indem er die Montageanleitung beachtet, die von dem oder den "HERSTELLER (N)" geliefert wird. Dadurch wird seinerseits jegliches Risiko vermieden. Aufkleber mit festgelegten Symbolenwarnen vor weiteren Gefahren. Dabei ist es unmöglich jedem Risiko vorzubeugen.

"DER INSTALLATEUR" führt Kontrollen mit einem dazu befähigten und mit Zertifikat ausgezeichneten Werkzug durch und übergibt diese Dokumente dem "VERWENDER".

Der Kunde unterzeichnet eine Erklärung, dass er in die Betätigung der Maschine eingeführt wurde und dass er über die halbjährlich durchzuführende Kontrolle aufgeklärt wurde.
IN DIESEM 4. FALL ist "DER INSTALLATEUR" für die Durchführung der Konformitätstests der Zusammenstellung TÜR-MOTORISIERUNG und der MONTAGE der "MASCHINE" verantwortlich.

Verwaltungtechnische Verpflichtungen :
"DER INSTALLATEUR" muss für jede "MASCHINE" 2 Akten anfertigen :
 
Die technische Akte der "MASCHINE"
Der Installateur muss diese Akte 10 Jahre aufbewahren.
Die Dokumente für den "VERWENDERS":
Unter anderem ist hier die Notiz hervorzuheben, welche über die Instandhaltung der Maschine aufklärt.
Dieses sind alle Dokumente ,die zur Erarbeitung der "MASCHINE" beigetragen haben :
- Die Analyse der Risiken und ihrer Abhilfsmethoden.
- Das mechanische Projekt.
- Das elektrische Projekt.
- Die Überprüfung der Konformität mit den Standards.
- Die Beschriftung der "MASCHINE".

Dieses sind :
 
- Das Heft über die Instandhaltung der "MASCHINE".
- Die Gebrauchsanleitung und zur Instandhaltung der "MASCHINE".
- Das Zertifikat der "MASCHINE".
- Alle Dokumente und diverse Warnungen.

 
 
 
Verschiedenes :
Die Norm ist nicht rückwirkend gültig.
Die Norm schafft also de facto eine neue Aktivität : Die Kontrolle bei der Installation sowie regelmässige Nachkontrollen aller sich in Europa befindlichen Türen und Portale.
Bald finden Sie hier zum Herunterladen das Notizbuch für die Gesprächsaufzeichnungen, Hilfen zur Analyse der Risiken ... zum Herunterladen. hier :

Erstellt in LYON am 27. JUNI 2005.

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